Leistungen
Steuerberatung Finanzbuchhaltung- und Lohnbuchhaltung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Steuererklärungen

Nur wer die Gesetze, Erlasse und die Rechtsprechungen ausreichend kennt, kann von sich behaupten, dass er nicht zu viel Steuern zahlt unabhängig davon ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Haben Sie Ihren Steuerbescheid schon einmal überprüft und beim Finanzamt Einspruch eingelegt um Ihre Ansprüche durchzusetzen ?

 

Ich kann Ihnen diese Leistungen abnehmen und erledige für Sie Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen.

 

für Privatpersonen:

-         Einkommensteuererklärungen

-         Feststellungserklärungen

-         Schenkungsteuer- und

      Erbschaftsteuererklärungen

 

    für Unternehmer:

-         Körperschaftsteuererklärungen

-         Umsatzsteuererklärungen

-         Gewerbesteuererklärungen

-         Feststellungserklärungen

Jahresabschlüsse

Ihr Jahresabschluss gibt Ihnen zum Stichtag (meistens der 31.12. eines Jahres) eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden Ihres Unternehmens. Er ist nicht nur für das Finanzamt zu erstellen sondern auch für Kreditinstitute wichtig und nicht zu vergessen er soll Ihnen als Grundlage für künftige Unternehmensentscheidungen dienen.

 

Ich erstelle für Ihr Unternehmen den Jahresabschluss unabhängig davon ob die Buchführung von Ihnen, einem Buchführungsbüro oder von mir erstellt wurde.

Einnahmen-/Überschuss-Rechnungen

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt meistens für Freiberufler in Betracht, für Gewerbetreibende nur, wenn Sie nach dem Gesetz nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind. Welche der beiden Gewinnermittlungsmethoden nun für Ihr Unternehmen am besten ist kann ich Ihnen sagen.

Betriebsprüfungen

Es ist klar, dass selbst dem ehrlichsten Steuerzahler die Ankündigung einer Betriebsprüfung Schweißperlen auf die Stirn treibt. Ich stehe mit all meiner Erfahrung, mit Geschick und Hilfe zur Seite.

 

Meine Dienstleistungen in diesem Bereich sind:

 

- Zur Verfügungsstellung der von mir

  erstellten Buchführungsdaten auf CD

- Anwesenheit bei der Betriebsbesichtigung

- Führung der Schlussbesprechung

- Kontrolle des Betriebsprüfungsergebnis

Erbschaftsteuerberatung
Durch den Generationswechsel geht ein immenses Vermögen auf Rechtsnachfolger über. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten um Freibeträge z.B. durch Schenkungen zu Lebzeiten auszunützen und durch entsprechende Gestaltung Erbschaftsteuer einzusparen.
Existenzgründungsberatung

Existenzgründungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn Sie wohl überlegt und sorgfältig geplant sind. Auf eine ausführliche Beratung sollten Sie  auf keinen Fall verzichten.

 

Ich berate und begleite Sie auf Ihrem Weg in Ihre unternehmerische
Zukunft durch:

 

-         Bewertung Ihres Businessplans

-         Aufstellung des Liquiditätsplans,

      des Finanzplans sowie Rentabilitätsvorausschau

-         Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln

-         Unterstützung bei Verhandlungen mit Banken

-         Fachkundige Stellungsnahme für Ihren Antrag auf Gründerzuschuss

-         Coaching

-         Anmeldung beim Finanzamt

-         Beratung zur sozialen Absicherung

-         Hilfe bei der Einrichtung des

      betrieblichen Rechnungswesens

Steuererklärungen für Rentner

Ab dem Jahr 2005 müssen 50% der gesetzlichen Rente versteuert werden. Rentner müssen bis Ende Mai 2006 eine Steuererklärung abgeben wenn die Rente monatlich über 1.575,00 € bzw. 3.150,00 € bei Ehepaaren liegt. Sollten noch andere Einkünfte vorhanden sein, wie z.B. Einnahmen aus weiteren Renten, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder Sonstiges so ist eine Überprüfung der Einkünfte zu empfehlen.

 

Ein maschinelles Meldeverfahren teilt dem Finanzamt ab 2006 rückwirkend für das Vorjahr bis zum 31.05. die Renteneinnahmen der LVA und BfA (Deutsche Rentenversicherung) mit. Ebenfalls werden von den Banken die Zinsbescheinigungen übermittelt.

 

Vorsicht vor Steuerstrafverfahren!

Wenn das Finanzamt feststellt, dass bereits für die Vorjahre Steuererklärungen abzugeben waren wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Da hilft nur eine Selbstanzeige.

Steuerliche Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige verhindert ein Steuerstrafverfahren, das Zeit, Nerven und Geld kostet. Die Steuer muss jedoch nachbezahlt werden, ebenso die so genannten Hinterziehungszinsen.

 

Sollten Sie Ihre Einkünfte nicht in vollem Umfang angegeben haben und möchten dieses nachholen, so betreue und  berate ich Sie bei der Erstellung
der steuerlichen Selbstanzeige und fertige alle erforderlichen Steuererklärungen für Sie.

Finanzbuchhaltung

Die Grundlage für die Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe bildet immer noch eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung. Ich lege in meiner Kanzlei besonderen Wert auf eine hohe Aussagekraft der betriebswirtschaftlichen Auswertungen, denn viele Entscheidungen werden bereits unterjährig getroffen.

 

Ich berate und begleite Sie bei der von Ihnen selbst erstellten Buchführung oder biete Ihnen die Erstellung durch meine Kanzlei an.

Lohnbuchhaltung

Aktuelle Kenntnisse im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht garantieren eine zeitnahe Erledigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie eine laufende Betreuung zu aktuellen Fragen im Personalbereich.

 

Sie bestimmen zu welchem Datum Sie Ihre Auswertungen wünschen.

 

-         Lohn- und Gehaltsabrechnungen

-         Zahlungsverkehr

-         Meldewesen

Investitionen und Finanzierungen

Nur einem Unternehmen, dem es wirtschaftlich gut geht, das Gewinne erwirtschaftet, kann durch Gestaltung Steuern sparen. Ich berate Sie bezüglich

 

-         Investitionen

-         Finanzierungen und begleite Sie auf Wunsch zum Bankgespräch

 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch mit all meinem Fachwissen zur Verfügung, wenn es in Ihrem Unternehmen wirtschaftlich kriselt und hier kurzfristige Erfolgrechnungen, Planrechnung oder Zwischenabschlüsse erforderlich werden für zukünftige Entscheidungen. 

Rechtsformwahl

Wurden Sie schon beraten ob für Ihr Unternehmen eine Einzelfirma, eine GmbH oder vielleicht sogar eine OHG die optimale Rechtsform ist? Oder sollte es doch eine KG oder sogar GmbH & Co. KG sein? Ich berate Sie bezüglich der optimalen

Unternehmensform auch im Hinblick auf eine Unternehmensnachfolge.

^^Vereinbaren Sie einfach einen Termin, ich freue mich auf Sie.